OsZ 02/11: Unter Verdacht
Plagiat, Urheberrechtsverletzung, Betrug – das ist hier die Frage.
Susanne B., Deutschlehrerin an einem Berliner Gymnasium. Vor ihr liegen 21 Hausarbeiten der 12. Klasse zum Thema „Migration in der deutschen Gegenwartsliteratur“. Seite um Seite kämpft sie sich durch die Statements der angehenden Abiturientinnen und Abiturienten. Dabei wird sie so manches Mal das Gefühl nicht los, dass einige Aussagen, ganze Textpassagen oder gar das gesamte Werk nicht aus der Feder der Schülerinnen und Schüler stammt. Was tun?
Per Copy & Paste einige Textfragmente in eine Suchmaschine gesetzt, bringt oftmals schon Licht ins Dunkel. Im Verdachtsfall greifen Lehrerinnen und Lehrer wohl auch mal gerne zur Plagiatserkennungssoftware, die allerdings nach dem letzten Test nicht unbedingt hält, was sie verspricht. Ist die Autorin oder der Autor überführt, bleibt die Frage, wer oder was nun verletzt wurde. Im Falle eines Plagiats handelt es sich tatsächlich um das bewusste Kopieren fremden geistigen Eigentums ohne Angabe einer Quelle und ist somit eine Urheberrechtsverletzung. Das Kopieren kann aber auch erlaubt sein – bietet das Internet doch eigens für solche Fälle fertige Hausarbeiten an. In diesem Fall liegt doch eher der Tatbestand des Betrugs vor, soll doch mit der Hausarbeit die eigene Leistung bewertet werden.
Aber was ist mit den unzähligen Arbeiten, die überwiegend in Asien für wenig Geld in Auftrag gegeben werden? Dieser Machenschaften bedienen sich nicht nur Lernende und Studierende, sondern auch Lehrende lassen in Billiglohnländern produzieren, korrigieren und benoten.
Aufklärung tut Not! Was ist ein Plagiat und was hat das mit dem Urheberrecht zu tun? Warum kann man nicht einfach aus dem Internet kopieren? Das Kopieren auf „Klick“ weckt in den wenigsten Netzusern ein Unrechtsgefühl. Daher ist es unumgänglich, frühzeitig junge Menschen für geistiges Eigentum und dessen Entstehen zu sensibilisieren. Gestalten Sie eine Unterrichtseihe zum Thema „Schutz des geistigen Eigentums“ und erarbeiten Sie mithilfe erprobter Unterrichtsmaterialien wie das Verfassen und Publizieren von eigenen Texten funktioniert.
Oder wie wäre es mit der Verleihung des „Golden Plagiarius“, wie es der Lehrer Guido Santalucia aus St. Georgen im Schwarzwald handhabte?