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OsZ 09/10: Kopieren geht über Studieren?

Bücher sind ein kostbares Gut und Schulbücher umso mehr, denn jedes Schulkind braucht sie. Und wie jedes Jahr zu Beginn des neuen Schuljahrs stellt sich die Frage nach dem richtigen Lehrmaterial. Ganz zu schweigen von den stöhnenden Eltern, die neben einer langen kostspieligen Bücherliste nun auch noch dies und das besorgen sollen.

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Aber ein Schulbuch allein macht noch keinen Unterricht. Was liegt also näher als kopieren? In deutschen Schulen werden jährlich wohl 290 Millionen Kopien gefertigt. In den vergangenen Jahrzehnten, zumindest seit Einzug der Kopiergeräte in die Schulen, konnte so einiges an Kosten in Grenzen gehalten werden. Auch der Gesetzgeber drückte bisher angesichts der Kopierflut alle Augen zu, ging es doch schließlich darum, dass allen der Zugang zu Bildung ermöglicht werden sollte.

Mit Beginn des digitalen Zeitalters wendet sich das Blatt jäh. Das gute alte Urheberrecht wird gerüttelt und geschüttelt und soll den Bedingungen einer modernen digitalen Welt gerecht werden, was nicht immer und überall auf positive Resonanz stößt. Mit der schnellen und einfachen Verfügbarkeit dank digitaler Medien sind Kopien im Nu erstellt und in Umlauf gebracht und der Ruf nach dem Schutz des geistigen Eigentums ist laut. Aber was tun?

Bisher genießen Bildungseinrichtungen nach wie vor einen Sonderstatus und können weiterhin kopieren, analog versteht sich. Schließlich zahlen ja die Bundesländer Pauschalabgaben für die Vervielfältigungsgeräte in den Bildungseinrichtungen, die an die Verlage und Autoren abgetreten werden. Aber auch den Schulen wurde ein Kopierriegel vorgeschoben. In einem Vertrag zwischen den Bundesländern und den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst, VG Musikedition und dem VdS Bildungsmedien als Vertreter der Autoren und Schulbuchverlage wurde festgelegt, was und wie viel in der Schule kopiert werden darf. Dieser Vertrag, der am 31.12.2010 endet, besagt: kopieren ja, aber nach festen Regeln. Digitale Kopien und das Verteilen dieser über interne Netzwerke oder E-Mail sind jedoch gänzlich ausgeschlossen.

Und schon steht uns die dritte Stufe der Urheberrechtsnovelle, der 3. Korb, ins Haus. In ihrer „Berliner Rede zum Urheberrecht“ am 14. Juni 2010 endet Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit den folgenden Worten: „Die Geschichte des Urheberrechts ist die Geschichte seiner permanenten Anpassung an neue Technologien. Für alle technischen Neuerungen – von der Schallplatte über den Rundfunk bis zum Computerprogramm – hat der Gesetzgeber Lösungen gefunden. Das Urheberrecht war immer schon ein Spiegel des Fortschritts, es ist „work in progress“. Gehen wir also an die Arbeit und schreiben wir ein weiteres Kapitel in der Geschichte des Urheberrechts.“

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