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OsZ 12/08: Wem gehört der Weihnachtsmann?

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1. Dezember 2008

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Es klingt heute fast antiquiert, das Recht am eigenen Bild einzuklagen. Wir leben in der Welt der Bilderfluten, online und offline. Ich wollte den Weihnachtsmann auch schon oft fragen, wer denn die Rechte an seinem Bild hat. Nicht nur, weil er auf fast jedem Bild anders aussieht. Sondern auch, weil seine Agentur offenbar weltweite Verwertungsrechte nutzt.

Wem gehört der Weihnachtsmann

Wem gehört der Weihnachtsmann

In Gefahr war das Recht am eigenen und am authentischen Bild, solange es Bilder gibt. Legendär sind die Geschichten um die Verwertung gefälschter Fotos, als an Onlinebilder noch gar nicht zu denken war. Mit Schere und Pinsel wurden in Russland in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts politische Gegner einfach wegretuschiert, damit sie nicht per Bild in die Geschichte eingingen.

Aber auch in der Kunst gab es immer wieder kuriose Geschichten. Zum 100. Geburtstag Bertold Brechts druckte die FAZ ein Foto ab, auf dem der Dichter, wie zu erwarten, auf einer Bühne saß. Seltsamer Weise aber mit Mütze und Mantel. Das Foto erwies sich später als Collage aus der Bildersammlung einer Werbefirma. Das alles waren noch seriöse Zeiten, gemessen an der schönen neuen Onlinewelt.

Dabei geht es gar nicht immer um die großen Themen, etwa zur Zeitgeschichte. Vielmehr stellen sich ganz alltagspraktische Fragen, um sich auch in der Welt der digitalen Bilder und Bilderdatenbanken nicht an der Enteignung der Urheber zu beteiligen.

  • Nehmen wir an, eine Schülerin wird im Unterricht Urheberin eines Plakates, eines Gemäldes oder einer Grafik, die anschließend digitalisiert und auf der Homepage der Schule veröffentlicht werden sollen. Wer entscheidet über die Veröffentlichung – die Schülerin, der Lehrer der Unterrichtseinheit oder die Leitung der Schule?
  • Oder: Ein Schüler hat in seiner Freizeit eine Datenbank für Bilder programmiert. Er ist Urheber der Software und kann sie selbst verwerten – verkaufen, vermieten oder anders veräußern. Was muss er als Programmierer eigentlich beachten, wenn er die Verwertungsrechte anderen überträgt? Und was derjenige, der sie erwirbt?
  • Wie alle Projekte online haben auch Bilderdatenbanken eine Kostenseite. Wird die notwendige Software erworben, regelt alles weitere die Lizenz, auch ob damit Geld verdient werden darf. Für den laufenden Betrieb einer Bilderseite online kann eine Finanzierung hilfreich werden. Aber auch dann gilt zunächst: Mein Bild gehört mir – und das für alle Bilder, an denen der Betreiber der Datenbank nicht die Verwertungsrechte hat. Was muss er also in welcher Form mit wem regeln, wenn er den Betrieb seiner Bilderseite refinanzieren will?
  • In Zeiten digitaler Bildbearbeitung stellt sich die redaktionelle Frage nach dem Original mehr denn je. Dann geht es auch um Recht, aber ebenso um die Frage. Was ist authentisch, echt, wahrhaftig. Wer bürgt dafür, wenn z.B. eine Bilder-Datenbank zu wissenschaftlichen oder historischen Zusammenhängen auf der Schulhomepage angeboten wird. Oder auch ganz aktuell: Wer gibt mein Bild frei, wenn es in einer Weihnachtsgeschichte online eine Rolle spielen soll? Auch dann gilt ja zunächst: Mein Bild gehört mir.

Mehr im Blog: Originale setzen Zeichen

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